5. Oktober . 11:00 – 13:00
Die NS-Diktatur von 1933 bis 1945 wurde nicht zuletzt auch von Jurist*innen entscheidend ermöglicht, aufgebaut und mitgetragen. Sie halfen bei der Umformung des Rechtsstaats hin zu einem Unrechtsstaat, verhängten über 16.000 Todesurteile und nahmen Antisemitismus und Rassenideologie ohne Widerstand in ihre juristische Argumentation auf. Der Vortrag soll die Bedeutung dieser Jurist*innen für die NS-Diktatur beleuchten. Ein besonderer Blick soll dabei auch auf die Juristenfakultät (sic!) der Universität Leipzig geworfen werden.